Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages:
Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular und schicken es per Post oder PDF (als E-Mail Anhang) an Welcome2Language Sprachreisen (in der Folge abgekürzt W2L). Bei Minderjährigen ist die Unterschrift und das Einverständnis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Buchung der Reise wird für W2L erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer gegenüber von W2L schriftlich bestätigt worden ist.


2. Vertragliche Leistungen:
Die vertraglichen Leistungen von W2L bestimmen sich nach der Reiseausschreibung (Beschreibung im Katalog, Flyer oder Prospekt Partnerschule) sowie auf die darauf Bezug nehmende Buchungsbestätigung. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Partnerschulen, Beförderungsunternehmen) sind von W2L nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages verändern oder über die vertraglich zugesagten Leistungen von W2L hinausgehen. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von W2L. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von W2L auf der Buchungsbestätigung nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindliche Wünsche anzusehen, für deren Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen wird. Alle in den Schulprospekten versprochenen Leistungen müssen mit W2L abgesprochen und in der Buchungsbestätigung festgehalten werden.


3. Pass, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften:
W2L übernimmt für das Vorhandensein ordnungsgemässer Ein- und Ausreisedokumente keinerlei Haftung. Für etwaige Informationen bezüglich Visum, Schutzimpfungen oder Ein-, und Ausfuhrbestimmungen wendet sich der Teilnehmer an sein Reisebüro, seine zuständige Botschaft oder Konsulat bzw an das Gesundheitsamt. Als bekannt wird vorrausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. W2L gibt aber dem Teilnehmer über alle Ausreisebestimmungen so gut wie möglich Auskunft.


4. Umbuchung, Änderung allgemein:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, Wobei W2L darauf hinweist, dass von den einzelnen Leistungserbringern (Fluganbieter, Partnerschulen, Gastfamilien usw) Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises erhoben werden können. Bis zu 31 Tage vor Reiseantritt nimmt W2L die Umbuchungswünsche des Teilnehmers bezüglich des Reisetermins, Unterkunfts- bzw. Kursortes oder Kursart entgegen.
Der Rücktritt bzw. Umbuchung hat schriftlich zu erfolgen, W2L empfiehlt die Umbuchung oder Stornierung mit eingeschriebenem Brief vorzunehmen. W2L behält sich vor, dem Teilnehmer allé W2L aufgrund einer Umbuchung / Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu Euro 70,– zu verrechnen. Dem Teilnehmer bleibt der nachweis unbenommen, dass W2L kein oder kein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


5. Preisänderungen:
W2L behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht in der Sphäre von W2L liegen, wie z.B. für die Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse, bis 20 Tage vor Reisebeginn zu erhöhen.


6. Zahlung des Reisepreises:
Der Reisepreis ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sie erhalten ihre Reiseunterlagen Zug um Zug nach Bezahlung nicht früher als 2 Wochen vor Reiseantritt, da die Partnerschulen im Hinblick auf etwaige Änderungen bei den Gastfamilien etc uns die notwendigen Informationen zumeist nicht früher zukommen lassen. Soweit W2L zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist W2L berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäss Ziffer 7, dieser Bedingungen zu belasten.


7. Rücktritt:
Es gelten folgende Stornogebühren in Prozent des Reisepreises: Im Falle einer Stornierung aus welchem Motiv auch immer behält W2L die Buchungsgebühr von Euro 70,- und die Anzahlung von Euro 330,- wird zurückerstattet im Falle einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt. Ab dem 29. Bis 21. Tag vor Reiseantritt gilt eine Stornogebühr von 25 %, ab 21. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % und ab 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt 100%.

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Bekanntgabe des Rücktritts verfällt der gesamte Reisepreis. Grundsätzlich wird sich W2L bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an W2L erstattet werden, wird W2L diese auch an den Teilnehmer erstatten.


8. Kündigung durch W2L:
Stört der Teilnehmer ungeachtet einer mündlichen oder schriftlichen Abmahnung durch den Schulpartner, Campleiter, oder Gastfamilie vor Ort nachhaltig die Durchführung eines Programms oder verhält sich grob vertragswiedrig (beispielsweise Störung des Unterrichts, Trunkenheit, Belästigung oder Gefährdung anderer Teilnehmer, Verstoss gegen Gesetze, Sitten und Gebräuche des Gastlandes), so hat W2L das Recht, fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Erziehungsberechtigte gewährleistet die jederzeitige Abholung dieses Teilnehmers vom Zielort. Alle damit verbundenen Kosten (Telefongebühr, Reisekosten, Begleitperson etc.) gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten. Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages hat der Teilnehmer das Programm, die Schule, das Camp und die Gastfamilie zu verlassen. Die Organisation der Abreise und der Heimreise obliegen in diesem Fall dem Teilnehmer und dessen gesetzlichen Vertreter auf deren Kosten. Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von W2L auf den vertraglichen Gesamtpreis bestehen.


9. Gewährleistung Mitteilung von Mängeln:
Dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten wird nahe gelegt, unverzüglich nach Feststellung eines Mangels, das Sekretariat der Schule, einen Vertreter des Schulpartners oder W2L entsprechend zu informieren und Abhilfe zu verlangen. W2L wird versuchen das Problem mit der Partnerschule so schnell wie möglich zu beheben.


10. Datenschutzerklärung/Datensicherheit:
W2L verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die Leistungen in Anspruch nehmen, und die personlichen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlagen hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des Teilnehmers werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Als Ausnahme gelten Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Schulen, Gastfamilien, Versicherungsfirmen sowie Partner bei Erbringung der Reiseleistung, die jedoch nur jene Daten erhalten, die sie für die Durchführung unbedingt benötigen. Alle Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Flug- und Reservierungsdaten aller Reisenden, die in die USA ein-und ausreisen, der amerikanischen Zollbehörde bekanntzugeben. Diese Daten werden aus Sicherheitsgründen benötigt und vertraulich behandelt. Wenn W2L zur Erfülllung der Buchung des Teilnehmers, von Einkäufen, sonstigen Aufträgen oder weil W2L dazu gesetzlich verpflichtet ist, Daten an Dritte weitergeben muss, können darunter Länder ausserhalb der Europäischen Union sein, in denen zum Teil keine vertraglichen Daten-schutzbestimungen gelten.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand:
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und W2L findet ausschliesslich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt Auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Teilnehmer kann W2L nur an deren Gerichtsstand (das sachlich zuständige Bezirksgericht Grieskirchen) klagen. Für Klagen von W2L gegen Teilnehmer ist deren Wohnsitz massgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Grieskirchen vereinbart. Ansonsten gelten die « Allgemeinen Reisebedingungen » (ARB 1992), Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGI, 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI, I Nr. 48/2001. Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit ; Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des 73 Abs. 1 GewO 1994. Die allgemeinen Reisebedingungen sind Grundlage des Reisevertrages, den Sie als Buchender mit uns als Veranstalter oder Vermittler schliessen.




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